Der Brexit hat zu einer generellen Rechtsunsicherheit im gesamten Unionsgebiet geführt. Vor einigen Jahren war es geradezu Mode, Gesellschaften nach englischem Recht („Limited“) zu gründen und in weiterer Folge im Wesentlichen in Österreich unternehmerisch tätig zu sein.
Der Hauptgrund für die Gründung von Limiteds waren die geringeren Anforderungen ans Mindeststammkapital im Vergleich zu den österreichischen Vorgaben.
Bestandsgefährdende Rechtsfolgen für Limiteds
Durch den Brexit drohen den betroffenen Limiteds bestandsgefährdende Rechtsfolgen. Deswegen ist für Limiteds die rechtzeitige Planung und Einleitung von rechtlichen Schritten geboten, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.
Der EuGH hat in der Polbud-Entscheidung (EuGH Rs C-106/16) die grundsätzliche Zulässigkeit von grenzüberschreitenden Rechtsformwechseln innerhalb des Unionsgebietes bestätigt. Allerdings fehlt nach wie vor eine konkrete unionsrechtliche Regelung für die formwechselnde Umwandlung einer Limited zu einer österreichischen GmbH. Es sollten deshalb auch andere Varianten wie etwa die sogenannte Side-Stream-Einbringung in Erwägung gezogen werden.
Unsere Kanzlei bietet zu diesem Thema rechtliche Beratung an und steht Ihnen bei Fragen zu den erwähnten formwechselnden Umwandlungen und Side-Stream-Einbringungen gerne zur Verfügung!
