Ein Leben ohne Internet? Dies ist heutzutage geradezu unvorstellbar. Wir befinden uns inmitten des digitalen Zeitalters und die virtuelle Welt gewinnt stetig mehr an Bedeutung. Die Nutzung von Internetplattformen wie Facebook, Twitter und Co. als auch die Inanspruchnahme von Online-Banking, Online-Shopping und das Versenden von E-Mails sind nicht mehr wegzudenken. Die Möglichkeiten scheinen geradezu unbegrenzt in der virtuellen Welt.

Wie im realen Leben hinterlässt man heutzutage auch in der Online-Welt zwangsläufig seine Spuren.

Die Meisten machen sich im Laufe ihres Lebens zumindest einmal darüber Gedanken, was mit den eigenen Vermögenswerten nach dem Tod geschehen soll. Die Wenigsten hingegen beschäftigten sich mit der Frage, was eigentlich mit den persönlichen Daten und unzähligen Benutzerkonten geschieht, welche nach dem Tod im Internet jedenfalls weiter bestehen.

Rechtliche Aspekte

Nach den allgemeinen erbrechtlichen Prinzipien treten die Erben nach der Einantwortung in alle Rechte, Pflichten und Rechtsverhältnisse der/des Verstorbenen ein. Die im Internet geschlossenen Verträge der/des Verstorbenen mit verschiedensten Providern und Anbietern gehen sohin grundsätzlich auch auf die Erben, als sogenannte Gesamtrechtsnachfolger, über. Die Vererblichkeit des sogenannten digitalen Nachlasses ist daher grundsätzlich zu bejahen.

Nichtsdestotrotz fehlen weiterhin rechtliche Bestimmungen, welche insbesondere den Umgang mit den Hinterlassenschaften im Internet abschließend regeln. Dieser Bereich ist sohin bis dato weitgehend rechtlich ungeklärt und es besteht durchaus Interpretationsspielraum. Richtungsweisende Rechtsprechung kommt aus Deutschland, wo der Bundesgerichtshof angesichts einer Klage von Eltern gegen Facebook entschied, dass Facebook den Eltern Zugriff zum Account ihrer verstorbenen Tochter gewähren muss und sich Erben im Konto frei bewegen können müssen wie die Verstorbene einst selbst.

Wenn es darum geht – insbesondere ohne Kenntnis der zahlreichen Benutzerkonten samt den entsprechenden Passwörtern – Zugriff auf Online-Konten der/des Verstorbenen zu erlangen sowie in weitere Folge deren Löschung zu erreichen, sehen sich Erben jedoch nach wie vor mit rechtlichen als auch praktischen Herausforderungen konfrontiert. Insbesondere geben die Anbieter von Online-Plattformen diesbezüglich kein einheitliches Prozedere vor. Der Prozess gestaltet sich meist sehr kompliziert und langwierig.

Vorsorge

Daher empfiehlt es sich bereits zu Lebzeiten Vorsorge zu treffen und konkret festzulegen was mit dem digitalen Nachlass geschehen soll, um einerseits den gewünschte Umgang festzuhalten, als auch den Erben einen oft schleppenden und schwierigen Prozess zu ersparen, indem diese schneller Zugang zu den online Benutzerkonten der/des Verstorbenen erlangen.

Sinnvoll ist, sich regelmäßig einen aktuellen Überblick über alle Accounts und persönlichen Daten zu verschaffen und anschließend eine Liste mit allen Benutzerkonten und entsprechenden Passwörtern zu erstellen. Für deren sorgfältige Verwahrung ist jedenfalls Sorge zu tragen. Der Verwahrungsort sollte selbstverständlich für die potentiellen Erben und Vertrauenspersonen zugänglich sein und kann auch in einem Testament festgehalten werden.

Apropos Testament, in diesem können umfassende Regelungen zum digitalen Nachlass getroffen werden. Insbesondere kann auf diesem Wege angeordnet werden, welche Daten gelöscht und welche vererbt werden sollen. Im Testament kann weiters bereits eine Vertrauensperson bestimmt werden, welche sich um die Verwaltung des digitalen Nachlasses im Todesfall kümmern soll.

Mittlerweile sehen auch etliche Anbieter von Online-Plattformen eigene Regelungen für den Todesfall von BenutzerInnen vor. Durch Inanspruchnahme dieser zahlreichen Funktionen kann bereits zu Lebzeiten direkt bei der entsprechenden Online-Plattform festgelegt werden, wie mit persönlichen Daten im Todesfall umgegangen werden soll. Anbieter wie Apple als auch Facebook haben unter anderem die Möglichkeit eingeführt, Nachlasskontakte direkt zu benennen. Google hat zur Regelung des digitalen Nachlasses einen eigenen Google Kontoinaktivität-Manager eingerichtet, mit dessen Hilfe Benutzer eines Google-Kontos selbst entscheiden können, was mit ihren Daten im Todesfall geschehen soll. Es empfiehlt sich daher bei den einzelnen Online-Plattformen sich über die verschiedenen Möglichkeiten zu erkundigen und direkt über die Online-Plattformen Vorsorge zu treffen.

In Anbetracht all dessen schade es jedenfalls keineswegs bereits zu Lebzeiten dem digitalen Nachlass mehr Bedeutung zu schenken, denn wie es so schön heißt: Das Internet vergisst nie.

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Quelle: https://www.ispa.at/wissenspool/broschueren/broschueren-detailseite/broschuere/detailansicht/digitaler-nachlass