Neue Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf ab 01.04.2024: Was Sie wissen müssen
Mit dem 1. April 2024 trat eine bedeutende Änderung im Gerichtsgebührengesetz (GGG) in Kraft, die für viele Immobilienkäufer von Interesse sein dürfte. Diese Neuerung bietet eine temporäre Gebührenbefreiung für die Anschaffung von Wohnimmobilien, die zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Erwerbenden dienen.