Mit dem 1. April 2024 trat eine bedeutende Änderung im Gerichtsgebührengesetz (GGG) in Kraft, die für viele Immobilienkäufer von Interesse sein dürfte. Diese Neuerung bietet eine temporäre Gebührenbefreiung für die Anschaffung von Wohnimmobilien, die zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Erwerbenden dienen.
Die wichtigsten Eckpunkte der neuen Regelung
Die im März 2024 im Nationalrat beschlossene Änderung sieht vor, dass beim Kauf oder Bau einer Wohnimmobilie, die der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses dient, bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro keine Eintragungsgebühren für das Grundbuch anfallen. Dies gilt ebenso für Pfandrechte, die zur Finanzierung des Kaufs oder der Sanierung dieser Wohnimmobilien aufgenommen werden.
Voraussetzungen für die Gebührenbefreiung
Um die Gebührenbefreiung in Anspruch nehmen zu können, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein, u.a.:
- Entgeltliches Rechtsgeschäft: Der Kaufvertrag muss nach dem 31. März 2024 abgeschlossen worden sein.
- Verbücherungsantrag: Der Antrag auf Eintragung ins Grundbuch muss nach dem 30. Juni 2024 und vor dem 1. Juli 2026 eingereicht werden.
- Dringendes Wohnbedürfnis: Die Immobilie muss der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Käufer: innen dienen. Dies ist durch eine Hauptwohnsitzmeldung an der neuen Adresse nachzuweisen.
- Nachweise: Diese müssen entweder gleichzeitig mit dem Grundbuchsantrag eingereicht werden oder innerhalb von drei Monaten nach Übergabe bzw. Fertigstellung der Immobilie, spätestens aber fünf Jahre nach Eintragung ins Grundbuch.
Achtung: Nachträglicher Wegfall der Gebührenbefreiung
Die Gebührenbefreiung kann nachträglich wegfallen, wenn innerhalb von fünf Jahren das Eigentumsrecht an der Immobilie aufgegeben wird oder das dringende Wohnbedürfnis nicht mehr besteht. In solchen Fällen sind die relevanten Änderungen dem Grundbuchsgericht oder der Vorschreibungsbehörde anzuzeigen.
Praktische Umsetzung und offene Fragen
Da diese Gesetzesänderung ohne vorherige Begutachtung beschlossen wurde, bestehen noch einige Unklarheiten in der praktischen Umsetzung. Es ist möglich, dass künftig Abgabenerklärungen anstelle von Selbstberechnungen erforderlich sein werden.
Für Käufer: innen bedeutet dies, dass sie sich frühzeitig mit ihrer/m Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt bzw. ihrer Notarin oder ihrem Notar abstimmen sollten, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für die Gebührenbefreiung erfüllt sind und rechtzeitig nachgewiesen werden.
Fazit
Diese neue Gebührenbefreiung stellt eine bedeutende Erleichterung für den Erwerb von Wohnimmobilien dar. Die potenzielle Ersparnis kann bis zu 5.500 Euro betragen, was den Erwerb von Eigenheimen insbesondere für Erstkäufer: innen attraktiver macht.
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