Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine Vorsorgevollmacht?
  2. Welche Vorteile bringt eine Vorsorgevollmacht mit sich?
  3. Worauf muss ich bei der Vorsorgevollmacht achten?
  4. Wie kann ich eine Vorsorgevollmacht erstellen?
  5. Selbstbestimmung

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Dokument, in dem eine Person (VollmachtgeberIn) eine andere Person (Bevollmächtigte/r) dazu ermächtigt, im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit stellvertretend zu handeln. Dies betrifft meist Situationen durch psychische Krankheit, Unfall oder altersbedingte Einschränkungen wie z.B. Demenz.

Der Vorsorgebevollmächtige/r, dem die Vorsorgevollmacht anvertraut wird, muss danach trachten, dass die vertretene Person ihre Lebensverhältnisse nach ihren Wünschen und Vorstellungen gestalten kann. Die Vorsorgevollmacht wird erst mit dem Verlust der Entscheidungsfähigkeit wirksam!

Sie kann für einzelne Bereiche gelten, oder umfassend gestaltet sein. Es ist daher zu beachten, welche Bereiche in der Vorsorgevollmacht genannt werden, da bei entsprechendem Fehlen einer Vollmacht in einem konkreten Bereich ein Erwachsenenvertreter notwendig wäre.

Typische Aufgabenbereiche, die durch eine Vorsorgevollmacht abgedeckt werden können, wären folgende:

  • Gesundheit und medizinische Versorgung
    • Beantragung von Pflegegeld
    • Entscheidung über medizinische Behandlungen (jedoch ist eine Patientenverfügung, falls vorhanden, vorrangig)
  • Vermögensverwaltung
    • z.B. Verkauf eines Hauses
    • Verwaltung von Bankkonten, Depots o.ä.
  • Wohnungs- und Heimangelegenheiten
    • Möglichkeit der Auflösung der Wohnung
    • Wahl eines Heimplatzes
  • Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen
    • Vertretung in Gerichts- und Verwaltungsverfahren

Kein Gegenstand einer Vorsorgevollmacht hingegen wäre z.B. die Bevollmächtigung zur Errichtung eines Testaments oder die Übertragung des Wahlrechts.

Welche Vorteile bringt eine Vorsorgevollmacht mit sich?

✅ Selbstbestimmung sichern

Man bestimmt selbst, wer im Ernstfall Entscheidungen trifft – und nicht das Gericht etwa durch einen Erwachsenenvertreter.

✅ Vermeidung einer Betreuung durch das Gericht

Ohne Vorsorgevollmacht wird unter Umständen eine gerichtlich bestellte Betreuung, ein Erwachsenenvertreter, eingerichtet – oft durch eine fremde Person.

✅ Vertrauensperson einsetzen

Nur die Person, der man wirklich vertraut, erhält die Befugnis – etwa Partner*in, Kinder oder enge Freunde.

✅ Flexibilität & Individualität

Die Vollmacht kann auf die eigenen Wünsche zugeschnitten werden – bestimmte Aufgaben können ausgeschlossen oder hervorgehoben werden. Zudem ist diese jederzeit widerrufbar, solange man entscheidungsfähig ist.

Worauf muss ich bei der Vorsorgevollmacht achten?

  • Nur bestimmte Personen dürfen sie errichten: Die Vollmacht kann nur errichtet werden, wenn die Person zum Zeitpunkt der Erstellung entscheidungsfähig ist.
  • Formvorgaben sind streng: Die Errichtung hat bei einem Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein zu erfolgen.
  • Wirksamkeit erst bei Entscheidungsunfähigkeit: Diese muss durch eine ärztliche Bestätigung (z. B. durch eine/n Facharzt/-ärztin für Psychiatrie) festgestellt werden.
  • Pflicht zur Registrierung: Die Vorsorgevollmacht muss im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen werden, um wirksam zu sein.
  • Individuelle Gestaltung möglich: Es können, Bereiche ausgeschlossen, begrenzt oder besonders betont werden.
  • Regelmäßige Überprüfung empfohlen: Lebensumstände ändern sich – eine Vorsorgevollmacht sollte regelmäßig aktualisiert werden.

Wie kann ich eine Vorsorgevollmacht erstellen?

Sie können sich an den folgenden Schritten orientieren:

  1. Individuelle rechtliche Beratung: Vor der Errichtung wird stark empfohlen mit einem Notar oder Rechtsanwalt die einzelnen Schritte zu besprechen.
  2. Vertrauensperson auswählen: Wichtig ist, dass diese Person verantwortungsvoll und mit den eigenen Wünschen vertraut ist.
  3. Inhalt festlegen: Welche Bereiche soll die bevollmächtigte Person abdecken? Was ist ihr erlaubt – und was nicht?
  4. Errichtung mit Hilfe eines befugten Organs:
    1. Notar
    2. Rechtsanwalt
    3. Erwachsenenschutzverein (unter bestimmten Umständen)
  5. Registrierung im ÖZVV: Die Vorsorgevollmacht wird im Zentralen Vertretungsverzeichnis eingetragen. Erst dann ist sie rechtswirksam.
  6. Information der Vertrauensperson: Diese sollte wissen, dass die Vollmacht besteht, wo sie zu finden ist und was sie regelt.

Selbstbestimmung

Die Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Instrument zur Wahrung der Selbstbestimmung – besonders in schwierigen Lebenslagen. Wer frühzeitig handelt, schafft Sicherheit und Klarheit für die Zukunft. Eine rechtzeitige und gut durchdachte Vorsorgevollmacht ist ein Akt der Verantwortung – gegenüber sich selbst und den Menschen, die einem nahestehen.

Erstellung einer Vorsorgevollmacht